Satzung
Satzung des Vereins
Oldtimerfreunde Naumburg/Saale
(In der Fassung vom 16.01.2009)
A) Allgemeines
§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Oldtimerfreunde Naumburg/Saale.“
(2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten Form "e.V."
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Naumburg/Saale.
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss von Personen, die die Freude am Erhalt und Wiederaufbau von Kraftfahrzeug-Veteranen haben, um sich der Förderung, Erhaltung,
Wiederherstellung, Pflege und Dokumentation historischen kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, der Beratung und Unterstützung bei der Erhaltung, Pflege, Restaurierung typenreiner Fahrzeuge als
Beispiele der Mitteldeutschen Fahrzeugbautradition, der Förderung und Wiederbeschaffung historischer Fahrzeuge, wie Nutzkraftwagen, PKW und Motorräder, die in der mitteldeutschen Region bis 1990
vorwiegend hergestellt oder betrieben wurden und die Durchführung und Teilnahme an industriehistorischen Ausstellungen und die Durchführung und Teilnahme an Motorsportveranstaltungen für Oldtimer zu
widmen. Der Verein versucht dabei auch durch Jugendarbeit die Kenntnisse über die vorgenannten Zwecke der Jugend nahe zu bringen, um somit Jung und Alt zusammenzuführen und die Erfahrungen für die
nächsten Generationen zu sichern. Insbesondere den Senioren kommt die Aufgabe zu, neben einer nützlichen Freizeitbeschäftigung Ihren Erfahrungsschatz weiterzugeben und ein Stück Geschichte zu
erhalten. Zum Erhalt und der Wiederherstellung der Oldtimer, die sich in Privathand der Vereinsmitglieder befinden, werden keine Vereinsmittel aufgewandt......
Wer die ganze Satzung lesen möchte, kann sie sich nachfolgend herunterladen.